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Vorgeschichte

,,A human year is about five Internet years``, meint der frühere Netcom-Marketingmann John Zeisler. Dieses Zeitmaß zugrunde gelegt, wären Bund und Länder schon seit mehr als sieben Internet-Jahren dabei, einen Rechtsrahmen für ,,Multimedia`` zu zimmern, und zudem mit zweifelhaftem Erfolg. Die Gesetzgebungsverfahren sind zwar inzwischen weit fortgeschritten, sie haben jedoch zur Klärung der Rechtslage wenig beitragen können. Der Hamburger Justizsenator und Medienrechtler Wolfgang Hoffmann-Riem meinte jüngst gar, ihm sei es ,,nicht gelungen, die Geltungsbereiche dieser Regeln zu erkennen`` (epd medien 5/1997).

Die heutige Konfusion geht zurück auf die Ausgangssituation am Ende des Jahres 1995. Damals hatte der Anfang 1995 von Bundeskanzler Kohl einberufene Technologierat seinen Bericht vorgelegt und darin empfohlen, ein ,,national einheitliches Medienordnungsrecht`` zu schaffen, um zu einer ,,freien Entfaltung der Marktkräfte`` bei den neuen Medien zu gelangen. Gegen die Länderkompetenzen zielte der Vorschlag, den stets umstrittenen Rundfunkbegriff durch einen bundesgesetzlichen Ordnungsrahmen möglichst eng zu fixieren und so das Gewicht der Länder zu verringern.

Die Medienpolitiker der Länder protestierten umgehend und heftig gegen dieses Ansinnen und gaben eine Überarbeitung des Btx-Staatsvertrages in Auftrag, der selbst ein Relikt aus einem ähnlich gelagerten Streit Anfang der 80er Jahre ist. Seinerzeit hatten die Länder sich gegen den Bund durchgesetzt, der Bildschirmtext als Annex der Fernmeldetechnik und daher Gegenstand der Bundesgesetzgebung sehen wollte. Der inzwischen längst veraltete Btx-Staatsvertrag soll nun durch einen ,,Staatsvertrag über Mediendienste`` abgelöst werden. Trug der erste Entwurf vom vergangenen Frühjahr noch allzu deutlich die Züge des Btx-Staatsvertrages, so ist zwischenzeitlich die schubladenhafte Rollenverteilung zwischen Teilnehmern, Anbietern und Betreibern etwas aufgeweicht worden, wie sie, für den Bildschirmtext typisch, sich auch im Vertrag fand. Im Dezember stimmte die Ministerpräsidentenkonferenz dem Entwurf vom 20. November im Grundsatz zu.

Gleiches tat das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines ,,Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes`` (IuKDG) aus dem Hause des Forschungsministers Jürgen Rüttgers. Der hatte, marketingmäßig besser beraten als die Länder, im Mai ein als ,,Eckpunkte`` betiteltes Papierchen präsentiert und darin die multimediale ,,Gewerbefreiheit`` ausgerufen. Demgegenüber erschienen die Länder plötzlich als regelungswütig und kleinkariert, obwohl deren Regelungsabsichten sich in der Substanz vom erst im Juni vorgelegten Rüttgers-Entwurf nur unwesentlich unterschieden. In zähen Gesprächen arbeiteten Bund und Länder bis zum Spätherbst an Kompromißentwürfen.


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Martin Recke
Mon Mar 10 01:34:47 MET 1997